Familienrecht 

Dazu gehören die Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren, Geltendmachung von Unterhalt für Kinder, Ehegatten und Lebenspartner, aber auch für Eltern und Enkel. Weiter können Sie die Kanzlei einschalten bei Streitigkeiten zum Sorge- und Umgangsrecht, bei Wohnungszuweisungsverfahren, Zugewinnausgleichsforderungen und Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz.  

 

Erbrecht

Ich helfe Ihnen gerne bei der Formulierung Ihres Testaments und berate Sie über die gesetzliche Erbfolge. Auch bei der Geltendmachung von Erb-, Vermächtnis-, und Pflichtteilsansprüchen wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.  

Sollten Sie sich mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung befassen wollen, erläutere ich Ihnen gern die rechtlichen Grundlagen und helfe Ihnen bei den Formulierungen.

 

Sozialrecht

Dazu gehört die Beratung und Vertretung gegenüber Behörden in Rentenverfahren, seien es Alters-,

Erwerbsminderungs- oder Verletztenrenten nach Arbeitsunfällen. Auch im Falle von Berufskrankheiten können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

Ein breites Spektrum in diesem Bereich nimmt auch die Berechnung und Einforderung von Leistungen nach dem SGB II, auch Hartz IV genannt und Leistungen nach dem SGB XII, Sozialhilfe, ein. Weiter helfe ich Ihnen auch bei der Abwehr von Erstattungsforderungen der Behörden.

Auch bei Problemen mit der Kranken- oder Pflegeversicherung helfe ich Ihnen gerne. 

 

Arbeitsrecht

Hier bezieht sich unsere Tätigkeit auf Kündigungsschutzklagen und der Geltendmachung von rückständigen Lohnforderungen, Überstundenvergütungen und Urlaubsansprüchen. Auch bei unberechtigten Abmahnungen und Zeugnisansprüchen helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Beistand für Opfer von Straftaten

Dieser Bereich umfaßt die Beratung und Vertretung bei Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Weiter stehen wir Ihnen bei, wenn Sie sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen wollen und begleiten Sie bereits im Ermittlungsverfahren bei der Durchführung von Zeugenaussagen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

Selbstverständlich sind wir auch der richtige Ansprechpartner bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Wir kontaktieren auch verschiedene Opferhilfevereine und versuchen mit diesen gemeinsam, Ihnen umfassend zu helfen, das Geschehene so schnell wie möglich zu verarbeiten und zu bewältigen.