Stärkung der Rechte der leiblichen Väter


 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rechte der leiblichen Väter stärkt. Diese können unter erleichterten Bedingungen nun Umgang mit ihren Kindern erlangen, auch wenn das Kind einen anderen rechtlichen Vater hat.


 

Das Gesetz geht bisher davon aus, dass in einer Ehe geborene Kinder von dem Ehemann abstammen. Dies gilt auch dann, wenn der Ehemann nicht der biologische Vater des Kindes ist.


 

Wenn der biologische Vater nun Kontakt zu seinem Kind aufnehmen wollte, wurde ihm dies verwehrt, um die Familie nicht zu stören. Diese Praxis hatte der Europäische Gerichtshof beanstandet.

Mit dem neuen Gesetzentwurf soll dem leiblichen Vater nun ein Umgangsrecht gewährt werden, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht schadet. Auch hat er Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Schließlich kann er auch in einem Auskunftsverfahren die biologische Abstammungsuntersuchung durchsetzen, um überhaupt erst seine Rechte geltend machen zu können.

Man wird abwarten müssen, ob diese gut gemeinten Regelungen tatsächlich Gesetz werden und wie sie sich dann in der Praxis auswirken.