Wie kann ich eine Scheidung ohne Rosenkrieg über die Bühne bringen ?


 

Ganz einfach, lassen Sie sich rechtzeitig beraten !


Um geschieden werden zu können, müssen die Eheleute im Regelfall ein Jahr getrennt leben. Diese Zeit kann man nutzen, um die Dinge, die mit der Scheidung im Zusammenhang geklärt werden müssen, zu regeln und nach Möglichkeit eine Einigung zu finden.
Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zum Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt für die Ehegatten, Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Regelung bezüglich Rückführung gemeinsamer Schulden, was wird mit der Ehewohnung und wie werden die gemeinsamen Haushaltsgegenstände geteilt.
Wenn dies vor der Einreichung des Antrags auf Ehescheidung geklärt wird, ist der Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren geringer und so lassen sich Kosten reduzieren. Auch ist dann der Scheidungstermin nur noch eine Formsache und er ist für Sie leichter durchzustehen, als wenn weiterhin die Fetzen fliegen. 
Wenn das Konfliktpotential sehr hoch ist, worunter meist auch gemeinsame Kinder sehr leiden, bietet sich auch ein Mediationsverfahren an. In einem solchen Verfahren sollen die Ehegatten lernen, sich in die Situation des anderen zu versetzen und ihre Konflikte durch eigene Lösungen abzubauen. Ein solches Verfahren ist nur möglich, wenn beide Ehegatten freiwillig daran teilnehmen und mitarbeiten.
Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen und Sorgen mit Rat und Tat zur Seite. Auch streiten wir für Sie, wenn es sein muss.