Pflegegeld für Großmutter

 

Häufig weigern sich Jugendämter, den Großeltern Pflegegeld zu bezahlen, wenn sie ihre Enkel in Familienpflege nehmen, weil die Eltern aus Krankheits- oder anderen Gründen die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht selbst übernehmen  können. 

 

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 9. Dezember 2014 Aktenzeichen 5 C 32/13 entschieden, dass auch Großeltern ein Pflegegeld zusteht.

 

Wenn die Eltern die Erziehung ihrer Kinder nicht selbst übernehmen können und die Großeltern sich bereit erklären, die Pflege zu übernehmen, besteht ein dringend zu deckender erzieherischer Bedarf. Wenn die Großeltern statt fremder Personen diesen erzieherischen Bedarf decken und auch geeignet sind, sind ihnen die notwendigen Aufwendungen zu ersetzen. In dem entschiedenen Fall hatte das Jugendamt sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt.

 

Daher lassen Sie sich vom Jugendamt nicht abwimmeln. Wenn Ihnen mündlich eine Ablehnung erteilt wird, verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie dann Widerspruch einlegen oder notfalls auch vor dem Verwaltungsgericht klagen. 

 

Gerne bin ich auch bereit, Ihnen im Falle von Problemen mit dem Jugendamt zu helfen und Ihre Rechte für Sie durchzusetzen.  

 

Rufen Sie ruhig an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.