Das Bundessozialgericht hat am 19. Oktober 2011 entschieden, dass die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe widerlegt werden kann.
Diese gesetzliche Vermutung geht dahin, dass keine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wird, solange die Ehe noch nicht ein volles Jahr bestanden hat. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Ehe, zum Beispiel bei schwerer Krankheit des anderen Ehepartners nur dem Zweck dient, den überlebenden Ehepartner zu versorgen.
Diese Vermutung kann jedoch ausgeräumt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die finanzielle Situation nicht im Vordergrund gestanden hat und zumindest auch gleichwertige emotionale Motive mitbestimmend für die Eheschließung waren. Als solches Motiv kann insbesondere der Wunsch nach Beistand in Zeiten schwerer Krankheit des Versicherten angesehen werden.
BSG B 13 R 33/11 R
Im Hinblick auf diese Entscheidung des Bundessozialgerichts sollten Sie im Falle einer ablehnenden Entscheidung den Bescheid nicht ungeprüft akzeptieren und sich rechtzeitig beraten lassen, bevor die Frist für einen Widerspruch abläuft.
Gerne können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an mich wenden.
Hartz IV
Bei der Berechnung von Leistungen nach dem SGB II landläufig auch als Hartz IV Leistungen bezeichnet, wird bekanntlich Einkommen angerechnet. Das Bundessozialgericht hat nun aber entschieden, dass rückerstattete Stromkostenvorauszahlungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, wenn die Vorauszahlungen in Zeiten der Hilfebedürftigkeit erfolgten.
BSG B 14 AS 185/10 R
Sollten Sie von dieser Problematik betroffen sein, sollten Sie sich beraten lassen, ob es noch möglich ist, gegen die Entscheidung des Jobcenters Widerspruch einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen.
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