Opferschutz


 

Vielleicht haben Sie es aus den Medien erfahren, dass einem verurteilten Mörder Schadensersatzforderungen zugesprochen worden sind, weil er von einem Polizeibeamten, der ein Menschenleben retten wollte, mit Folter bedroht worden ist. 


 

Verkehrte Welt kann man dazu nur sagen. Es hat wieder mal den Anschein, als ob für den Täter alles getan wird, aber an das Opfer denkt niemand.


 

Dies muss aber nicht immer so sein. Es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften, die das Opfer schützen und ihm die Möglichkeit geben, seine Rechte in einem Strafverfahren aber auch in einem Verfahren auf Schadensersatz gegen den Täter geltend zu machen.


 

Wichtig ist, das Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen, wenn Sie von einer Straftat betroffen sind. Es spielt keine Rolle, ob sie als direkt Betroffener oder als Angehöriger Hilfe suchen. Ich berate Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Danach können Sie dann entscheiden, ob Sie weitere Schritte einleiten oder lieber Ihre Ruhe haben und alles vergessen wollen. 

Aber bedenken Sie, wenn Sie nichts gegen den Täter unternehmen, macht dieser möglicherweise weiter und schädigt noch weitere Personen. Daher ist es schon wichtig, eine Anzeige zu machen und damit die Strafverfolgung einzuleiten, soweit die Polizei nicht schon von sich aus ermittelt. 

Schon zu einer Aussage bei der Polizei können Sie einen Rechtsanwalt mitnehmen, der Sie unterstützt. Wenn eine Anklage erhoben wird und diese vom Gericht zugelassen wurde, können Sie sich in bestimmten Fällen dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Auch hier können Sie sich selbstverständlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Je nach Schwere des Delikts gibt es auch die Möglichkeit der kostenlosen Beiordnung eines Anwalts.  

 

Also machen Sie nun den ersten Schritt und lassen Sie sich beraten. Danach geht es Ihnen sicher schon besser.

 

Wir arbeiten auch mit verschiedenen Opferschutzorganisationen zusammen, u.a. mit dem Weißen Ring e.V., in dem wir auch selber Mitglied sind.