In letzter Zeit sind vermehrt Verbraucher an mich herangetreten, die eine sog. "Schrottimmobilie" gekauft haben. Dies bedeutet, dass sie eine Eigentumswohnung zu einem wesentlich überhöhten Kaufpreis gekauft haben. Sie haben für den überhöhten Kaufpreis Kredite aufgenommen, die sie mit der Miete der Wohnung bezahlen wollten. Dieses Konzept ging jedoch nicht auf. Sie bekommen teilweise gar keine Miete, weil die Wohnungen nicht mehr vermietet werden können oder nur eine wesentlich geringere Miete, als ihnen versprochen wurde.
Sie sind dabei teils von dubiosen Beratern betrogen worden, die ihnen den Sachverhalt und die zu zahlenden Kosten verschwiegen haben. Diese Berater sind zwischenzeitlich sprichwörtlich von der Bildfläche verschwunden. Teilweise wurden sie verhaftet und bestraft, teilweise haben sie sich ins Ausland abgesetzt.Die Käufer müssen aber weiterhin, teilweise bis ins hohe Alter die Kredite weiter bezahlen.
Hier stellt sich die Frage des Vorgehens gegen die finanzierende Bank. Die Rechtsprechung ist zwischenzeitlich verbraucherfreundlicher geworden und es gibt ein paar Konstellationen, wo es sich lohnt, gegen die Bank vorzugehen und wo auch ein gerichtliches Vorgehen erfolgversprechend ist.
Für den Fall, dass auch Sie von solchen Betrügereien betroffen sind, bin ich gerne bereit, Ihre Unterlagen zu prüfen, ob Sie eine Chance haben, gegen die Bank vorzugehen.
Ich rechne nach Aufwand ab und berechne pro Stunde 160€ zuzüglich Umsatzsteuer.