Wohnlärm im hellhörigen Mietshaus


In einem Rechtsstreit mit dem Vermieter braucht der Mieter nicht die Ursache des Mangels, hier Getrampel aus der darüber liegenden Wohnung darzulegen und beweisen. Er muss lediglich die Symtome des Mangels beschreiben. 


Eine Minderung der Miete wegen des Mangels ist ebenfalls nicht von einer Ursachenforschung des Mieters abhängig.