Urlaub

 

Bald ist es wieder soweit und der wohlverdiente Urlaub steht vor der Tür. Was passiert aber, wenn der Urlaub nicht genommen werden kann, weil der Arbeitnehmer krank wird oder möglicherweise sogar verstirbt? Verfällt dann der Urlaubsanspruch?

 

Nein, er verfällt nicht. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof in einer ganz aktuellen Entscheidung deutlich gemacht. ( EuGH 12.6.14  C-118/13)

 

Danach ist der Anspruch auf den nicht genommenen Jahresurlaub vererbbar und muss nach dem Tod des Arbeitnehmers an die Erben finanziell abgegolten werden.

 

Dennoch genießen Sie lieber Ihren Urlaub, solange Sie es noch können.